Hinweis auf die aktuelle Promotionsordnung:
30.01.2023Für alle Promovierende, die ab 15. Juli 2022 eine Promotion begonnen haben gilt, dass das Promotionsverfahren innerhalb von sieben Jahren erfolgreich abgeschlossen sein muss. Lediglich im Ausnahmefall und auf Antrag kann diese Frist bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.