Möglichkeit zu elektronischen Fernprüfungen auf Grundlage des BayFEV
19.08.2024Die Möglichkeit zur Durchführung von elektronischen Fernprüfungen auf Grundlage des BayFEV iwurde bis zum 31.12.2024 verlängert.
Mit In-Kraft-Treten der Änderungssatzung vom 12.Juli 2023 kann das Kolloquium auf Grundlage der Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV, Link) bis zu deren Außerkrafttreten auch weiterhin als elektronische Fernprüfung durchgeführt werden.
Wir bitten um Nachweis der Eigenständigkeit der elektronischen Prüfungsleistung, siehe Merkblatt