Zielvereinbarungen zwischen Universität und Bayerischen Staatsministerium abgeschlossen
Am 21. Juli 2006 haben die staatlichen bayerischen Universitäten und Fachhochschulen individuelle Zielvereinbarungen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst abgeschlossen, in denen die Entwicklungsziele der nächsten Jahre festgehalten werden.
Die Zielvereinbarungen sind Ausdruck des neuen partnerschaftlichen verhältnisses von Staat und Hochschulen. Sie stärken die Eigenverantwortung der Universitäten und Fachhochschulen. Bereits die gemeinsame Formulierung und Konkretisierung der Pläne hat dem Umbauprozess eine große Dynamik verliehen. Die Art der Zielerreichung liegt in der alleinigen Verantwortung der Hochschulen. Der Staat zieht sich also aus der Detailsteuerung bei der Umsetzung zurück. Dieses operative Geschäft ist Aufgabe der in ihrer Autonomie gestärkten Hochschulen.
Die Zielvereinbarungen haben eine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2008 und ersetzen die bisherigen Hochschulentwicklungspläne mit ihren zumeist unverbindlichen und abstrakt gehaltenen Strukturüberlegungen. In den Zielvereinbarungen werden konkrete und messbare Ziele vereinbart. Ihr Gegenstand sind insbesondere die mehrjährige strategische Entwicklung und Profilbildung der einzelnen Hochschule wie der Ausbau fachlicher Schwerpunkte
Wesentliche hochschulübergreifende Ziele sind:
- die rasche Umstellung auf Bachelor-/ Masterstrukturen;
- der Aufbau eines leistungsfähigen Rechnungs- und Berichtswesens mit Kostenleistungsrechnung;
- der Aufbau eines Qualitätsmanagements für Forschung und Lehre
- und die Bewältigung der steigenden Studentenzahlen durch gesteigerte Anfänger- und Absolventenzahlen.
Beispiele für individuelle Ziele der Hochschulen sind:
- engere Kooperationen innerhalb und zwischen den Hochschulen in Forschung, Lehre und bei der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
- die Optimierung des Fächerspektrums;
- die Entwicklung innovativer Strukturen;
- und die Schaffung von neuen zukunftsorientierten Schwerpunkten.
Für die Umsetzung der Ziele wird ein Zeitrahmen festgelegt. Das Erreichen der Ziele wird überwacht und kann bei Nichterreichung mit Konsequenzen verknüpft werden.