Antragsverfahren
Klinische Prüfungen nach AMG oder MDR
Vor der Durchführung von klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie von Vorhaben, bei denen zum Zwecke der Forschung radioaktive Stoffe, ionisierende oder Röntgenstrahlung angewendet werden, muss die zustimmende Bewertung bzw. die Stellungnahme von einer bei der Ärztekammer oder einer nach Landesrecht gebildeten unabhängigen und interdisziplinär besetzten Ethikkommission eingeholt werden.
Sonstige Forschungsvorhaben
Für Ärztinnen und Ärzte besteht die Pflicht nach § 15 Abs. 1 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Bayern, sich vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen durch eine Ethikkommission über die mit dem Forschungsvorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten zu lassen. Ärztinnen und Ärzte beachten bei der Forschung am Menschen die in der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes niedergelegten ethischen Grundsätze.
Ferner können sich auch Wissenschaftler/innen anderer Disziplinen zu ihren Forschungsvorhaben am Menschen durch die medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dieser ethischen Grundsätze beraten lassen.
Ein Antrag auf Kurzberatung kann gestellt werden, wenn es sich bei Ihrem Projekt um eine retrospektive Datenauswertung handelt, wenn anonymisierte Biomaterialien verwendet werden, Sie eine Datenauswertung zur Qualitätskontrolle (z.B. Lehrevaluation, Leitlinien-Konformitätsprüfung, u.ä.) vorhaben oder eine Bescheinigung über ein Teilprojekt einer bereits beratenen Studie gefordert wird, beispielsweise von der DFG.