Versicherung
Versicherung bei Sonstigen Studien
Bei Studien, die anders als AMG- oder MDR-Studien von einer generellen Versicherungspflicht ausgenommen sind, kann dennoch der Abschluss einer Versicherung nachdrücklich empfohlen werden. Diese tritt im Gegensatz zur allgemeinen Haftpflichtversicherung auch für verschuldensunabhängige Schäden ein.
Eine Versicherung wird empfohlen, wenn ein studienbedingtes Risiko entsteht
- durch studienbedingt invasive oder belastende Maßnahmen und/oder
- wenn studienbedingt Reisen zum Ort der Durchführung der Studie unternommen werden müssen (Wegeunfallversicherung).
Ein Widerspruch gegen eine solche Empfehlung ist jederzeit möglich, Sie müssten diesen der Ethikkommission gegenüber schriftlich formulieren. Die Plausibilität der Argumentation wird dann im konkreten Fall geprüft.
Fällt eine Entscheidung gegen den Abschluss einer Versicherung, sind die die Teilnehmer/innen über das Fehlen einer solchen zu informieren.