M3 geschafft - und dann?
Das Dekanat kümmert sich um eine Examensfeier zum Abschluss eures Studiums. Diese findet meistens an dem Wochenende nach der letzten M3 Prüfung des Semesters in der Neubaukirche statt. Infos dazu erhätst Du vorab per Mail vom Dekanat.
Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Ärztin/Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn das Studium in Würzburg absolviert wurde, ist die Regierung von Unterfranken zuständig.
Den auszufüllenden online Antrag und eine Auflistung der benötigten Dokumente findest Du hier.
Tipp: Fülle zuerst den Online Antrag aus, dieser muss nämlich ausgdruckt mitgeschickt werden und darin findet sich auch die Postanschrift.
Du musst dich nach Erhalt der Approbation innerhalb eines Monats bei der zuständigen Ärztekammer melden. Zuständig ist primär die Ärztkammer in dem Bundesland, in dem Du dann als Ärzttin/Arzt tätig bist. Falls Du nicht direkt in den Beruf startest, richtet es sich nach Deinem Hauptwohnsitz.
Am wichtigsten ist sicherlich die Berufshaftpflichtversicherung, welche man schon im PJ haben musste. Es gibt diverse Anbieter, die dir Beratungstermine zu verschiedensten Versicherungen, welche extra auf Ärztinnen und Ärzte angepasst sind, anbieten. Die Beratungen sind fast immer kostenfrei und unverbindlich, so dass es sich lohnt sich zumindest mal über die verschiedenen Versicherungen zu informieren.
Auf der Seite des Promotionsbüros findet ihr den Leitfaden zum Promotionsverfahren, wo der Ablauf der Promotion erklärt wird. In dem Dokument findest Du die nötigen Infos und Dokumente für den Antrag zum Promotionsstudium.
Wenn Du deine Promotion bereits während des Studiums begonnen hast und bereits eine Betreuungsvereinbarung eingereicht hast, so kannst Du einen Kurzantrag stellen.
Der Wechsel zum Promotionsstudium wird dann, nachdem Dir das Promotionsbüro den Antrag bewilligt hat, noch zusätzlich bei der Uni auf Wuestudy beantragt, Infos hierzu findet ihr hier
Das muss alles in der Rückmeldefrist des nächsten Semesters geschehen. Falls es zeitlich eng wird, kannst Du bei der Studierendenkanzlei um eine Verlängerung der Rückmeldefrist bitten.