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    Institut für Rechtsmedizin

    Abstammungsbegutachtung

    Allgemeine Informationen

    Das Institut führt im privaten Auftrag, im Verfahren nach § 1598a BGB und auch im gerichtlichen Auftrag Abstammungsanalysen durch. Hierbei werden sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die einschlägigen Richtlinien der "Gendiagnostikkommission (GEKO)" selbstverständlich eingehalten, so dass die von uns erstellten Gutachten gerichtlich verwertet werden können.

    Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) ist bei privaten Abstammungsuntersuchungen grundsätzlich die schriftliche Einwilligung aller untersuchten Personen -  bei Minderjährigen der Sorgeberechtigten - in die Gewinnung und Untersuchung der Proben vorgeschrieben. Auch ist gesetzlich geregelt, dass alle untersuchten Personen schriftlich dokumentiert über Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der Untersuchung sowie die Verwendung der Probe und des Ergebnisses aufgeklärt werden müssen. Die heimliche Untersuchung ohne Wissen der beteiligten Personen ist gesetzlich unter Androhung von Strafe sowohl für den Auftraggeber als auch für das untersuchende Labor verboten und wird daher nicht durchgeführt.

    Neben dem klassischen Vaterschaftstest können mit den im Institut angewendeten molekulargenetischen Analysemethoden auch andere Verwandtschaftsverhältnisse wie z.B. Mutterschaft, Geschwisterschaft,Großelternschaft oder auch komplexere Verwandtschaftsbeziehungen überprüft werden.

     Zur Beantwortung der Fragestellungen stehen uns eine große Zahl anautosomalen Systemen sowie von Merkmalssystemen des Y- und des X-Chromosoms zur Verfügung. Daher ist gerade in komplexen Fällen eine persönliche Beratung empfehlenswert. Bitte setzen Sie sich gerne unter 0931 31-47026 oder per E-Mail unter  vaterschaftstests-rechtsmedizin@uni-wuerzburg.de mit uns in Verbindung.

    Auftragserteilung

    Zur Erteilung eines Auftrags zur Abstammungsuntersuchung verwenden Sie bitte unser Auftragsformular. Dieses senden Sie uns bitte möglichst vollständig und leserlich ausgefüllt und unterschrieben per Post, FAX an die 0931 31 84437-0 oder per E-Mail an vaterschaftstests-rechtsmedizin@uni-wuerzburg.de.

    Zusammen mit dem Auftragsformular laden Sie sich bitte auch unser Formblatt zur Aufklärung und Einwilligung in die genetische Abstammungsuntersuchung herunter, lesen dies aufmerksam durch und senden es uns zusammen mit der Auftragserteilung unterschrieben zu. Im Interesse einer zügigen und komplikationslosen Bearbeitung wäre es wünschenswert, wenn die Einwilligung aller an der Untersuchung beteiligten Personen bereits bei Auftragserteilung vorliegt. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Einwilligung auch später im Rahmen der Probenentnahme erteilt werden.

    Wie geht es weiter?

    Nach Eingang des Auftrags erhalten Sie von uns zunächst eine Rechnung über die von uns erhobenen Untersuchungsgebühren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Privatauftrag nur gegen Vorkasse tätig werden dürfen.

    Nachdem Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des in der Rechnung enthaltenen Buchungskennzeichens auf unser Konto überwiesen haben und die Verwaltung der Universität uns den Geldeingang bestätigt hat, werden wir alle an der Untersuchung beteiligten Personen in der Regel getrennt voneinander zur Probenentnahme in unser Institut einladen. Sollten Sie gerne gemeinsam zur Probenentnahme kommen wollen, stellt dies auch Kein Problem dar. Lassen Sie uns dies bitte schon im Auftragsformular wissen.

    Sofern beteiligte Personen nicht direkt aus Würzburg oder Umgebung stammen, kann eine Probenentnahme auch extern z.B. in einem anderen Institut für Rechtsmedizin, einem örtlichen Gesundheitsamt oder, in Ausnahmefällen, auch bei einem Hausarzt durchgeführt werden. Hierzu werden dem betreffenden Arzt die benötigten Materialien und eine Anleitung zur Durchführung der Probenentnahme mit Identitätssicherung direkt durch uns zugeschickt. Die entnommenen Proben müssen, den gültigen Richtlinien entsprechen, vom entnehmenden Arzt direkt an unser Institut versandt werden, um mögliche Manipulationen auszuschließen. Für eine solche externe Probenentnahme fallen gegebenenfalls zusätzliche Kosten an, die in der Regel direkt durch den entnehmenden Arzt mit Ihnen abgerechnet werden.

    Sobald alle benötigten Proben bei uns eingegangen sind, benötigen wir für die Untersuchung und  Gutachtenerstellung in der Regel ca. zwei Wochen. Das fertige Gutachten wird im Original an den Auftraggeber versandt. Die übrigen Beteiligten erhalten zur Kenntnisnahme eine Kopie.

    Qualitätssicherung

    Selbstverständlich sind wir für die angebotenen Untersuchungen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS gemäß DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Weitere Informationen zur Akkreditierung und zu sonstigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung finden Sie unter "Akkreditierte Qualität".