Forschung
Rechtsmedizinische Forschung
Die Rechtsmedizin definiert sich als medizinische Spezialdisziplin, die medizinische und naturwissenschaftliche Kenntnisse und Verfahren zum Zweck der Rechtspflege anwendet. Es ist ein stark anwendungsbezogenes Querschnittsfach, das sich auch in seiner Forschungsausrichtung an den Anforderungen von Polizei und Justiz orientiert. Wie in jeder anderen praktisch ausgerichteten medizinischen Fachrichtung ergeben sich die wissenschaftlichen Fragestellungen aus der täglichen Arbeit.
Die rechtsmedizinische Forschung konzentriert sich auf Untersuchungen zur Befunderhebung, zum Beweiswert von Befunden, zur Rekonstruktion und zur Etablierung valider Begutachtungskriterien. Damit nimmt unser Fach eine gewisse Sonderstellung im übrigen medizinischen Fächerkanon ein, denn die wissenschaftliche Ausrichtung ist weder als Grundlagenforschung zu bezeichnen noch dient sie primär der Krankenversorgung. Es ist sehr viel mehr auf den Einzelfall ausgerichtet als bei anderen Fächern.
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