Intern
    Ethikkommission

    Kurzberatung

    Ein Antrag auf Kurzberatung kann gestellt werden, wenn Ihr Projekt in eine der unten aufgeführten Kategorien einzuordnen ist.

    Im Rahmen eines Forschungsvorhabens, das nach der Deklaration von Helsinki bzw. der Berufsordnung für Ärzte/innen in Bayern bereits beratenen worden ist, ist ein (Teil-) Projekt definiert, für das eine gesonderte einfache Bestätigung der medizinischen Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg notwendig wird. Solch eine Bestätigung kann beispielsweise von der DFG, vom BMBF oder anderen Forschungsförderungsprogrammen verlangt werden.

    Eine einfache Bestätigung kann demzufolge nur dann ausgestellt werden, wenn:

    • das (Teil-) Projekt vollständig und konkret in den Studienunterlagen der zuvor beratenen Studie beschrieben ist und
    • eine Stellungnahme "keine ethischen oder rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung des Vorhabens" vorliegt.

    Hinweise zur Beantragung einer einfachen Bestätigung für ein (Teil)-Projekt:

    • die Beantragung kann nur durch das Studienteam der bereits beratenen Studie erfolgen
    • Angabe des Aktenzeichens der zuvor beratenen Studie, Titels des (Teil-) Projekts und ggf. der (DFG-) Projektnummer
    • unter "Begründung für das durchzuführende Projekt" ist das (Teil-)Projekt im Kontext mit der zuvor beratenen Studie zu erläutern und Verweise anzugeben auf die Studienunterlagen, wo das (Teil-)Projekt definiert ist; bestenfalls sind die zitierten Textstellen in den Studienunterlagen zu markieren und die Unterlagen mit dem Kurzantrag zusammen einzureichen

     

    Beteiligung von Sponsoren

    Die Beteiligung von industriellen Partnern/Sponsoren ist mit Nennung einer Rechnungsadresse anzugeben. Art. 27 IV BayKrG wäre dann nicht anwendbar.

    Einreichung

    • Antrag auf Kurzberatung ( Antragsfomular ) ausgefüllt und unterschrieben vom Antragsteller/in und Klinik-/Institutsleitung, Einreichung der Unterlagen ausschließlich im PDF-Format per Ethikpool.
    • Sämtlicher Schriftverkehr erfolgt elektronisch. Sollten Sie eine Druckversion der Stellungnahme benötigen, kreuzen Sie dies bitte im Antrag an.
    • siehe Gebührenordnung