Intern
Fachschaft Medizin

Famulatur

Einführung

Die Famulatur ist ein in Deutschland durch die Approbationsordnung für Ärzte vorgeschriebenes Praktikum von viermonatiger Dauer, das den Medizinstudierenden eine Übung für die im Studium erlernten praktischen Fähigkeiten verschaffen soll. Die Famulatur muss vollständig während der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden und wird prinzipiell nicht finanziell entlohnt.

Ablauf

Auf der Seite des Prüfungsamts gibt es ein ausführliches Merkblatt, wo alle Regeln genau erklärt sind. Bitte unbedingt lesen!

Die Famulatur ist zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung abzuleisten. Nach der Neuerung in der Approbationsordnung vom 1. Oktober 2021 müssen die Famulaturen folgendermaßen abgeleistet werden:

1. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,

2. für die Dauer eines Monats in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung,

3. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und

4. für die Dauer eines Monats in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden.

Wichtig: In der Approbationsordnung ist für die Dauer einer Famulatur ausdrücklich ein Monat angegeben. Darunter werden 30 Tage (und nicht 4 Wochen, also 28 Tage) verstanden! In Bayern muss jeder Famulaturteil eine Mindestdauer von 30 Tagen aufweisen, kann also nicht in kürzere Aufenthalte geteilt werden.
Da der Februar jedoch nur 28 bzw. 29 Tage hat, sind bei Famulaturen, die im Februar begonnen werden, entsprechend auch 28, in Schaltjahren 29 Kalendertage ausreichend.


Aktuell ist noch nicht genau definiert, welche Famulaturen alles in dem 4. Monat möglich sind. Prinzipiell ist auch eine Famulatur in der Forschung möglich, sollte aber vorher mit dem Prüfungsamt abgeklärt werden.

 

(Stand Dezember 2023)

 

 

Weitere Informationen

Da die Haftungsregelung in jeder medizinischen Einrichtung beziehungsweise bei den ärztlichen Praxen individuell geregelt ist, möchten wir dazu keine generellen Hinweise geben. Dennoch möchten wir an dieser Stelle jedem Medizinstudenten empfehlen, sich vor Antritt der Famulatur an geeigneter Stelle über seine persönliche Haftpflicht und deren Versicherung zu informieren.

Um während der klinischen Tätigkeit vor einer Infektion mit Hepatitis-B geschützt zu sein, muss bei Antritt einer Famulatur eine gültige Bescheinigung des Betriebsarztes über die notwendigen Impfungen beziehungsweise deren Wirksamkeit vorgelegt werden – andernfalls kann die Famulatur nicht begonnen werden.

Wenn bei dir bisher keine Impfung gegen Hepatitis-B durchgeführt wurde, kannst du das ab dem ersten klinischen Semester kostenlos beim Betriebsarzt der Universität Würzburg nachholen. Ansonsten wird nur der Anti-HBs-AK-Titer bestimmt und gegebenenfalls eine Boosterimpfung durchgeführt.

Da die Vorlaufzeit für einen Termin etwa zwei Wochen dauert und die Ergebnisse der Virologie dann nochmals etwa fünf Werktage in Anspruch nehmen, solltest du dich frühzeitig um einen Termin kümmern.

Impfungen und Beratungen zu Auslandspraktika aller Art bekommt man in der tropenmedizinischen Ambulanz der Missionsärztlichen Klinik in Würzburg – dieser Service ist allerdings nicht kostenlos.

Alle für die Famulatur benötigten Vordrucke der Bescheinigungen und Zeugnisse gibt es hier beim Prüfungsamt