FAQ
Zulassung zum Studium
Aktuelle Informationen zu den Zulassungsmöglichkeiten in den verschiedenen Quoten werden auf der Seite der Stiftung Hochschulstart bereitgestellt.
https://hochschulstart.de/startseite/startseite/unterstuetzung/downloads
Studienplätze in der Landarztquote werden vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vergeben.
Informationen zum Verfahren für Nicht-EU-Bürger stellt das International Office bereit.
Ein Medizinstudium ist auch ohne Abitur möglich.
Über die Studienberechtigung mit verschiedenen Bildungsabschlüssen informiert die Studierendenkanzlei.
Das Losverfahren ist auf den Webseiten der Studierendenkanzlei erläutert.
Informationen zum Verfahren und den Chancen stellt die Studierendenkanzlei bereit.
Anrechnung von Vorleistungen
Informationen zur Anrechnung von Scheinen stellt die Regierung von Oberbayern bereit.
In der Regel können 1-2 Semester angerechnet werden. Ansprechpartner hierfür ist die Regierung von Oberbayern.
Eine Ausbildung in einem medizinahmen Beruf ist nicht auf die zu erwerbenden Leistungsnachweise (Scheine) während des Studiums anrechenbar. Ggf. ist die Anrechnung des Krankenpflegedienstes möglich. Ansprechpartner hierfür ist das Prüfungsamt.
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/staatsexamen/humanmedizin/
Extern erworbene Bescheinigungen werden akzeptiert, wenn sie noch gültig sind (siehe Termin der nächsten Nachuntersuchung) und die Durchführung der Untersuchungen G24 und G42 darauf ausgewiesen ist. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an den Betriebsärztlichen Dienst.
Gestaltung des Studiums
Nein, es ist auch möglich, nur einen Teil der Veranstaltungen zu besuchen und andere auf späteres Semester zu verschieben. Zu beachten ist allerdings, dass einige Veranstaltungen jeweils nur im Sommer- oder Wintersemester angeboten werden.
https://www.med.uni-wuerzburg.de/studium/humanmedizin/vorklinischer-abschnitt/
Im Bereich Kursanmeldungen auf unserer Homepage finden Sie alle Veranstaltungen die Sie während Ihres Studiums der Humanmedizin belegen müssen.
Hinwweise zur Kursanmeldung für das Studium Zahnmedizin finden Sie hier.
Nein, die Anmeldung ist verbindlich. Nur im Rahmen der Anmeldefristen vor Beginn des Vorlesungszeitraums ist ein Rücktritt von Veranstaltungen möglich. Eine nachträgliche Abmeldung wird als Abbruch gewertet und führt zu Fehlversuch.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zur Veranstaltung auch gleichzeitig für die zugehörigen Prüfungen verbindlich angemeldet sind! Dies gilt für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin!
Über die Vorgaben Im Studiengang Hebammenwissenschaft oder dem Studiengang Biomedizin informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Website.
Nein, die Gründe für Fehltermine sind irrelevant. Die festgelegte Anzahl von Fehlterminen darf nicht überschritten werden.
Ein Härtefallantrag im verwaltungsrechtlichen Kontext bezieht sich auf besondere und außergewöhnliche Umstände, die es einer oder einem Studierenden unzumutbar machen würden, den Bestimmungen der Studien- oder Prüfungsordnung nachzukommen. Bei Leistungsnachweisen betrifft dies in der Regel unverschuldete, kurzfristige und unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise einen Schicksalsschlag Solche Ereignisse fallen deutlich aus dem Rahmen privater Konfliktsituationen oder den Herausforderungen des Studierens heraus. Ein Härtefallantrag ist nicht nur mit einem letzten zulässigen Prüfungsversuch verbunden; er kann jederzeit im Studienverlauf zu unterschiedlichen Ereignissen gestellt werden. Krankheitsbedingte Gründe sind durch einen Rücktritt von der Prüfung geltend zu machen.
Studierende, die einen Härtefall geltend machen möchten, müssen den Antrag schriftlich mit ausführlichen Erläuterung und Darlegung der Plausibilität einreichen und sämtliche relevanten Belege beifügen. Es ist wichtig zu betonen, dass die Einreichung eines Härtefallantrags nicht automatisch zu einer Anerkennung führt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Prüfungsausschuss, der die vorgelegten Unterlagen und Argumente sorgfältig prüft.
Der Antrag sowie die Anhänge sind formlos per Mail an die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studiengangs zu richten. Bitte senden Sie Ihren Härtefallantrag an studiendekanat.medizin@uni-wuerzburg.de
Über die Bedingungen für Urlaubssemester informiert die Studierendenkanzlei.
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/beurlaubung/
Bitte informieren Sie sich zu den Bedingungen eines Studienplatztauschs auf den Webseiten der Studierendenkanzlei.
Vor dieser Frage stehen alle, die zum Studieren neu nach Würzburg kommen.
Für die Wohnungssuchenden bietet die Zentrale Studienberatung der Universität eine Online-Info-Seite an.
Doppelstudium, Zweitstudium und Gasthörerschaft
Ein Doppelstudium ist möglich. Zu den Bedingungen informiert die Studierendenkanzlei.
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/doppelstudium/
Für die Genehmigung eines Doppelstudiums ist eine Stellungnahme der Medizinischen Fakultät erforderlich. Bitte senden Sie für die Anfertigung der Stellungnahme Informationen zu Ihrer Motivation für das Doppelstudium und zur geplanten zeitlichen Vereinbarkeit an: studiendekanin-medizin@uni-wuerzburg.de
Für die Zulassung zu einem Doppelstudium gelten bestimmte Voraussetzungen und Kriterien. Die bisherige Studienleistung in der Humanmedizin muss innerhalb der Regelstudienzeit erbracht und als überdurchschnittlich bewertet worden sein. Zudem wird eine bestimmte Anzahl an absolvierten Semestern vorausgesetzt, um sicherzustellen, dass Sie mit den speziellen Anforderungen dieses Fachs vertraut sind. Folgende Punkte müssen im Antrag plausibel erläutert werden:
1. Eignung: Die erfolgreiche Absolvierung eines Doppelstudiums setzt nicht allein akademische Exzellenz voraus. Organisatorische Fähigkeiten, ein hohes Maß an Selbstmanagement und die Bereitschaft, ein intensives Arbeitspensum zu bewältigen, sind unabdingbare Voraussetzungen.
2. Zeitliche Vereinbarkeit: Die Koordination von zwei Studiengängen stellt eine besondere Herausforderung dar. Es ist unerlässlich, dass Sie sich mit den die Studienplänen beider Fachrichtungen auseinandersetzen und mögliche Überschneidungen identifizieren. Dies erfordert nicht nur eine akribische Planung, sondern auch die Fähigkeit, flexibel auf Veränderungen im Studienverlauf reagieren zu können. Die Vereinbarkeit beider Studiengänge muss über die gesamte Studiendauer erläutert werden.
3. Zweckmäßigkeit: Ein Doppelstudium sollte nicht lediglich als akademische Mehrleistung betrachtet werden, sondern muss einen klaren Mehrwert für Ihre berufliche und wissenschaftliche Entwicklung bieten. Es empfiehlt sich, die Kombination der beiden Studiengänge in Hinblick auf Synergien und inhaltliche Ergänzungen zu evaluieren und im Antrag zu begründen.
Nein. Eine Teilnahme ist nur für immatrikulierte Studierende der Humanmedizin möglich.
Nein, das ist ausgeschlossen.
Nein, eine Teilnahme an Medizinerveranstaltungen ist für Gasthörer ausgeschlossen.
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/gaststudium/
Famulatur, Erste-Hilfe-Kurs und Krankenpflegedienst
Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Webseiten des Prüfungsamts.
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/staatsexamen/humanmedizin/
Ja, das ist möglich. Ansprechpartner ist das Prüfungsamt.
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/staatsexamen/humanmedizin/
Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Webseiten des Prüfungsamts.
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/staatsexamen/humanmedizin/
Das ist möglich, bitte informieren Sie sich auf den Webseiten des Prüfungsamts.
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/staatsexamen/humanmedizin/
Es gibt keine zentrale Vergabe durch die Medizinischen Fakultät, da Sie Ihrern Krankenpflegedienst oder Ihre Famulatur innerhalb von Deutschland oder im auch im Ausland absolvieren können. Bitte bewerben Sie sich direkt bei den von Ihnen gewünschten Kliniken und Einrichtungen um einen Famulaturplatz.
Atteste - Attestabgabe bei Prüfungen
Das Attest muss im Studiendekanat
Universitätsklinikum Würzburg, Josef- Schneider-Straße 2/D7, 97080 Würzburg
eingereicht werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Vorklinischer Abschnitt: Frau Roth: Roth_C@ukw.de oder Tel.: 0931/201-55226
Klinischer Abschnitt: Frau Höhl: Hoehl_e@ukw.de oder Tel.: 0931/201-55225
Ja, bitte verwenden Sie das folgende Formular.
Das Attest muss spätestens drei Werktage nach dem Termin des Leistungsnachweises vorliegen.
Zur Fristwahrung kann das Attest auch vorab per Fax (0931/201-55222) oder eingescannt per Mail eingereicht werden. Eine Bearbeitung erfolgt jedoch nur, wenn auch das Original im Studiendekanat vorliegt.
Nein, ein verspätet eingehendes Attest wird nicht anerkannt.
Die Nichtteilnahme am Leistungsnachweis bzw. das Fehlen eines gültigen Attests wird in diesem Fall als Fehlversuch gewertet.
Ja, eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur möglich, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die
besagt, dass die/der Betroffene krankheitsbedingt nicht in der Lage war, ein Attest beizubringen.
- Das Attest muss spätestens das Datum des Leistungsnachweises tragen, ein später datiertes Attest wird nicht akzeptiert.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden ebenfalls nicht akzeptiert.
- Wurde von einem Leistungsnachweis schon einmal zurückgetreten, muss bei einem erneuten Rücktritt ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.
- Handelt es sich um die letzte Prüfungsmöglichkeit, muss ebenfalls ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden.
Falls Sie ein amtsärztliches Attest benötigen rufen Sie bitte im Falle einer Prüfungsunfähigkeit vorab im Gesundheitsamt an, um einen zeitnahen Termin im Rahmen der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Sollte dies nicht möglich sein, erhalten die Studierenden am Folgetag einen Termin, müssen dann aber am Prüfungstag beim Hausarzt vorstellig werden, um die Beschwerden dokumentieren zu lassen.
Dieses Attest vom Hausarzt muss dann zum Termin beim Gesundheitsamt mitgebracht werden.
Das Attest muss
- die aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar beschreiben,
dass die/der für den Leistungsnachweis zuständige Lehrbeauftragte daraus schließen kann, ob am Tag des Leistungsnachweises tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat.
Die Beurteilung der Prüfungsfähigkeit obliegt nicht der/dem das Attest ausstellenden Ärztin/Arzt.
Über den Rücktritt entscheidet die/der für den Leistungsnachweis zuständige Lehrbeauftragte. In Zweifelsfällen entscheidet die Studiendekanin/der Studiendekan. Wird das Attest nicht anerkannt, wird die Nichtteilnahme als Fehlversuch gewertet. Sie erhalten in diesem Fall eine Nachricht an Ihre studentische Mailadresse.
Studienbezogene Bescheinigungen und Bescheinigungen zur Finanzierung bzw. Förderung
Studienbezogene Bescheinigungen wie z. B. Notenbescheinigungen, Befürwortungsschreiben für Famulaturen oder das Praktische Jahr, Studienverlaufsbescheinigungen und Immatrikulationsbescheinigungen sind ausschließlich digital über Ihren Account in WueStudy erhältlich.
Bescheinigungen zur Finanzierung bzw. Förderung (KFW, BaföG, Rentenversicherung) können Sie direkt im Studiendekanat beantragen. Bitte fügen Sie das entsprechende Formular Ihrer Email bei.
Bitte beachten Sie, dass keine Anfragen zu studienbezogenen Bescheinigungen bearbeitet werden!
Melanie Müller
Medizinische Fakultät
Studiendekanat
Josef-Schneider-Str. 2 / Haus D7 / Zi. D6.1.008
97080 Würzburg
E-Mail: mueller_m15@ukw.de
Telefon: +49 (0)931 201-53848
Telefax: +49 (0)931 201-55222
Sprechzeiten: Mo und Do 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Ja, Studienbezogene Bescheinigungen können auch in Englischer Sprache in WueStudy von Ihnen erstellt werden.
Wählen Sie dazu in WueStudy oben rechts im Menü die Sprache Englisch aus und generieren Sie dann Ihre Bescheinigung.
- Notenbescheinigung über den aktuellen Stand Ihrer Leistungsnachweise (deutsch/englisch)
- Befürwortungsschreiben für Famulaturen oder das Praktisches Jahr (deutsch/englisch)
- Informationen zu studienrelevanten Bescheinigungen der Medizinischen Fakultät (deutsch/englisch)
Bitte beachten Sie, dass das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät keine manuellen oder papierbasierten Bescheinigungen dieser Art mehr ausstellt.
- Bescheinigungen für das BaföG-Amt (z. B. Formblatt 5)
- Bescheinigungen für das Cusanuswerk
- Bescheinigungen für die Rentenversicherung
- Bescheinigungen für die KFW
Bitte senden Sie das entsprechende Formular per Mail an Frau Müller unter Mueller_M15@ukw.de
Bitte beachten Sie, dass keine Anfragen zu studienbezogenen Bescheinigungen bearbeitet werden!
Jede Bescheinigung enthält eine eigene individuelle Verifikationsnummer, mit der die Echtheit der Daten direkt durch die aufnehmende Einrichtung überprüft werden kann. Ein "Siegeln" oder Abstempeln durch die Fakultät entfällt somit.
Das Formblatt 5 geben Sie bei Frau Müller ab.
Universitätsklinikum Würzburg, Josef- Schneider-Straße 2/D7, 97080 Würzburg
Mueller_M15@ukw.de oder Tel.: 0931/201- 53848
Die Anforderung für die Leistungsbescheinigung für das BAföG-Amt kann auch per Mail oder per Post zugesendet werden.
Bitte beachten Sie, dass wir das Formblatt 5 nach der Bearbeitung immer direkt an das BAföG-Amt in Würzburg senden.
Die Bescheinigung "Informationen zu studienrelevanten Bescheinigungen der Medizinischen Fakultät" können Sie der aufnehmenden Einrichtung als zusätzlichen Nachweis vorlegen. Hier wird erläutert, wie das Bescheinigungswesen geregelt ist. Diesen Nachweis erhalten Sie ebenfalls ausschließlich digital über WueStudy.
- Empfehlungsschreiben: Empfehlungsschreiben erfordern eine persönliche Bekanntschaft und müssen, gemäß den Anforderungen der anfragenden Institution, von Hochschullehrenden oder Dozierenden der Fakultät individuell erstellt werden.
- Studienverlaufsbescheinigungen, Immatrikulationsbescheinigungen und das Stammblatt werden ausschließlich von der Studierendenkanzlei der Universität Würzburg ausgestellt, bzw. auf WueStudy.
- Leistungen der Staatsprüfungen (M1, M2, M3) oder die Approbation. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Staatsprüfungen an das Prüfungsamt oder bei Fragen zur Approbation an die Regierung von Unterfranken.
- Bescheinigungen den Gesundheitszustand. Für Gesundheitszeugnisse wenden Sie sich bitte an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
- Bescheinigungen über fehlende rechtliche Vorkommnisse oder Vorstrafen. Ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
- Privat- oder Berufshaftpflichtversicherung, sowie Unfallversicherung. Der Abschluss einer Versicherungspolice muss selbst erfolgen, entweder über einen der ärztlichen Verbände oder über eine Versicherungsgesellschaft.
- Bescheinigung der englischen Sprachkompetenz. Einen Sprachnachweis oder Mobilitätstest können Sie entweder über das Sprachenzentrum der Universität Würzburg, den TOEFL oder den IELTS erwerben.
- Beglaubigungen (inkl. Ausweis und Pass) nimmt das Bürgerbüro/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder ein Notar vor.
Betriebsarzt - Betriebsärztliche Untersuchung
Ja, die Studienordnung Humanmedizin (vom 29. Oktober 2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04. April 2019; §11) schreibt Mindestanzahl und Zeitpunkte arbeitsmedizinischer Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen unserer Studierenden vor.
Wie oft muss ich während meines Studiums zum Betriebsarzt
Insgesamt 3 - 4 mal. Vorgesehen sind je ein Termin im ersten vorklinischen Semester, vor Beginn des klinischen Studienabschnitts sowie vor dem Eintritt in die Blockpraktika.
Hinweis:
Für das PJ benötigen Sie ebenfalls einen gültigen Nachweis über eine betriebsärztliche Untersuchung. Sollten Sie also zwischen dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) und dem Praktischen Jahr eine Pause einlegen, überprüfen Sie ob Ihre letzte Bescheinigung noch für den gesamen Zeitraum des PJ's gültig ist. Wenn nicht, ist eine weitere Untersuchung notwendig.
Ja, die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen ist vom Vorliegen eines gültigen Nachweises der arbeitsmedizinischen Vorsorge abhängig:
- Praktikum der Biochemie (planmäßig 2. Fachsemester),
- Praktikum Klinische Untersuchungsmethoden (planmäßig 5. Fachsemester) sowie
- alle Blockpraktika (planmäßig 10. Fachsemester)
- Praktisches Jahr
Nein, Sie müssen diesen Nachweis nicht selbst beim Studiendekanat vorbeibringen. Wir erhalten automatisch eine Kopie vom Betriebsärztlichen Dienst.
Werden auch Bescheinigungen anderer betriebsärztlicher Einrichtungen akzeptiert?
Ja, bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit können auch Bescheinigungen anderer betriebsärztlicher Einrichtungen über die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G42/BioStoffV (Tätigkeiten mit potentieller Infektionsgefährdung) und G24 (Hautbelastende Tätigkeiten) akzeptiert. Diese müssen Sie dann allerdings selbst im Studiendekanat Studiendekanat vorlegen.
Nach Ende der Anmeldefrist für die oben genannten Veranstaltungen werden die Anmeldelisten mit den vorliegenden Betriebsarztbescheinigungen abgeglichen.
Sollten Sie sich für die oben genannten Veranstaltungen angemeldet haben, uns aber kein gültiger Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorge vorliegen, werden die Anmeldungen vom Studiendekanat storniert. Es besteht dann kein Anspruch auf Teilnahme an den genannten Veranstaltungen!
Die Terminbuchung für Studierende der Humanmedizin erfolgt über Kursräume in WueCampus.
Unterssuchungstermine für Erstsemester finden Sie in dem gesondereten Kursraum "Praktikumsanmeldung Erstsemester Humanmedizin" für das jeweilige 1. Semester.
Ab dem 4. Semester gibt es den Kursraum "Betriebsärztliche Untersuchung".
https://wuecampus.uni-wuerzburg.de/moodle/course/view.php?id=34128
Hinweis:
Aufgrund der hohen Nachfrage sind keine kurzfristigen Terminvereinbarungen möglich. Buchen Sie sich also rechtzeitig einen Untersuchungstremin, damit Ihre Zulassung zu den Veranstaltungen nicht gefährdet ist!
Bitte beachten Sie, dass die Termine in den o. g. Kursräumen für die studentischen Untersuchungen vom Betriebsarzt zugewiesen werden. Sollten im Augenblick keine Termine mehr buchbar sein. Müssen Sie Geduld haben. Wenn neue Termine für Studierende verfügbar sind, werden Sie per Mail über den Kursraum benachrichtigt, sobald Sie in diesen eingeschrieben sind.
Studierende im Klinischen Abschnitt müssen einmal im Jahr an einer Hygienebelehrung verbindlich teilnehmen.
Informationen dazu finden Sie im WueCampus-Kursraum "Hygiene-Richtlinien UKW".
Impfanforderung während des Studiums
Die Maserimpfung ist für Studierende der Medizin aufgrund des Kontakts mit Patienten Pflicht. Das Maserschutzgesetz gilt seit dem 01.03.2020.
Ihren Nachweis zur Masernimpfung müssen im WueCampus-Kursraum "Impfumfrage" als PDF-Datei hochladen. Die Nachweise werden dann mit den bei uns immatrikulierten Studierenden abgeglichen. Bei Unstimmigkeiten setzen sich die MitarbeiterInnen des Studiendekanats mit den betroffenen Studierenden in Verbindung.
Personen, für die kein ausreichender Nachweis über den Masernschutz vorliegt, dürfen in den betroffenen Einrichtungen und Kliniken nicht tätig werden. Es erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt.
- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
- Varizellen
- Pertussis
- Influenza, COVID
- Hepatitis B
- Sonstiges: Hepatitis A (z. B. PJ-Pädiatrie)
Bitte beachten Sie hierzu die Empfehlung des RKI unter dem folgenden Link:
Eine Masernimpfung ist Pflicht. Abhängig von den Anforderungen der Fachabteilungen wie bspw. KInderklinik oder Frauenklinik sind zusätzliche anlassbezogene Impfungen nachzuwweisen. Die Überprüfung des notwendigen Impfstatuts erfolgt durch eine betriebsärtzliche Untersuchung vor Beginn des Praktischen Jahrs.
Welche Impfungen im Rahmen eines Krankenpflegediensts, einer Famulatur oder des PJ's vor dem Antritt nachzusweisen sind, gibt die jeweilige aufnehmende Klinik/Einrichtung vor, bei der Sie sich beworben haben. Erfüllen Sie die geforderten Voraussetzungen nicht, kann dies zum Ausschluss führen. Die Entscheidung darüber obliegt der jeweiligen Klinik/Einrichtung.
Dienstkleidung Studierende
Aus hygienischen Gründen ist es nicht gestattet, in Dienstkleidung zum Essen zu gehen, die in Kontakt mit infektiösem Material kommen kann oder die patientennah getragen wird.
Abfotografieren von Vorlesungsfolien oder Prüfungsaufgaben - Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
- Vorlesungsfolien sind urheberrechtlich geschützte Werke. Wissenschaftliche Erkenntnisse, Methoden und Theorien an sich unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz. Der Schutz gilt jedoch für die didaktische Aufbereitung und somit konkrete Art der Darstellung des wissenschaftlichen Inhalts.
- Zudem kann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Patientinnen und Patienten betroffen sein. Konkret immer dann, wenn Patientenbilder in Form von Fotografien oder Röntgenbilder, MRTs etc. verwendet werden, und selbstverständlich auch dann, wenn Patientinnen und Patienten direkt in Lehrveranstaltungen mitgenommen werden.
- Dem Dozenten stehen als Urheber der Vorlesungsfolien die alleinigen Verwertungsrechte zu, d. h. er alleine kann darüber entscheiden, ob er einer Vervielfältigung in Form der Ablichtung zustimmt. Schließlich sind dabei neben dem Urheberrecht des Dozenten auch dessen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten, da nicht auszuschließen ist, dass er ebenfalls mit abgelichtet wird. Gleiches gilt im Übrigen für die Mitkommilitonen, welche gleichfalls mit abgelichtet werden
- Verstöße gegen das Urheberrecht können neben Schadensersatzansprüchen auch Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung (Löschung) nach sich ziehen. Ebenfalls können strafrechtliche Sanktionen folgen.
- Studien- und prüfungsrechtliche Konsequenzen: Gemäß der Studienordnung Medizin sind die Studierenden verpflichtet, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten, insbesondere von Patienten vertraulich zu behandeln. Ausdrücklich wird dabei auf die Bestimmungen des Datenschutzes sowie der Ärztlichen Schweigepflicht hingewiesen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift liegt bereits in der Herstellung einer Fotografie als unerlaubte Vervielfältigungshandlung und somit gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit vor.
- Konsequenzen aus einem Verstoß regelt die Studienordnung zwar nicht, jedoch gilt hier die Hausordnung der Universität Würzburg, die den Leiter einer Veranstaltung berechtigt, auf die Beseitigung von Störungen während einer Veranstaltung hinzuwirken, insbesondere Störern die weitere Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen oder diese des Raumes zu verweisen. Eine Störung liegt auch dann vor, wenn den Weisungen des Dozenten nicht gefolgt wird, der das Abfotografieren seiner Folien
Prüfungsaufgaben genießen als Sprachwerke im Sinnedes § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberrechtlichen Schutz. Dies gilt auch für Multiple‐Choice‐
Klausuren sowie Prüfungsaufgaben in Form medizinischer Fragensammlungen inkl. deren Lösungen.
Inhaber der Rechte an den Klausuren ist ausschließlich die Universität Würzburg. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung jeglicher Art, insbesondere im
Internet, ist verboten und kann urheberrechtliche Ansprüche (Unterlassungs‐ und Schadensersatzansprüche, strafrechtliche Ansprüche) nach sich ziehen.
Allein die Aufgaben‐ bzw. Fragengeber oder stellvertretend die Prüfungsverantwortlichen entscheiden darüber, ob, in welcher Art und Weise, in welchem Umfang und wann Klausurfragen
z.B. zur Prüfungsvorbereitung veröffentlicht werden dürfen
Unfall- und Haftpflichtversicherung währennd des Studiums
Das Universitätsklinikum Würzburg (UKW) verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die alle Studierenden der Medizin, die im Bereich des Klinikums ausgebildet werden,
einschließt. Diese Haftpflichtversicherung bietet keinen Schutz beispielsweise bei Auslandstertialen im Praktischen Jahr, bei Famulaturen außerhalb des UKW, Ausbildung in
Lehrpraxen sowie im Rahmen von Lehrveranstaltungen in naturwissenschaftlichen, vorklinischen und klinisch-theoretischen Instituten.
Während des Praktischen Jahres in den Akademischen Lehrkrankenhäusern der Universität Würzburg sind Sie durch die Betriebshaftpflichtversicherung der jeweiligen Klinik mitversichert.
Die genannten Betriebshaftpflichtversicherungen decken Schäden gegenüber Dritten ab, nicht jedoch Schäden, die Sie u. U. der jeweiligen Klinik zugefügt haben.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend eine private „Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudierende“ abzuschließen.
Solche Versicherungen gibt es für einen sehr geringen Jahresbetrag bei zahlreichen Versicherungsunternehmen.