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Datenschutz-Regelungen

Datenschutzregeln für Forschungsdaten und Krankenhausdaten:
Einhaltung der GDPR und DSGVO

Zur Einhaltung der GDPR (General Data Protection Regulation)/DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in Deutschland muss der Ansatz zum Datenschutz in Forschung und Gesundheitsversorgung an die spezifischen rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der EU und Deutschlands angepasst werden. Diese Vorschriften legen strenge Richtlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten fest, um die Privatsphäre und den Schutz des Einzelnen zu gewährleisten und gleichzeitig die effektive Nutzung von Daten für Forschungs- und Gesundheitszwecke zu ermöglichen. Hier erfahren Sie, wie die wichtigsten Grundsätze und Praktiken in Deutschland eingebunden sind.

Grundsätze:

  • Starke Zugriffskontrolle: Stellen Sie sicher, dass nur autorisiertes Personal auf Patienten- und Forschungsdaten zugreifen kann, und schützen Sie so die Vertraulichkeit und Datenintegrität. Dazu gehört die Implementierung starker Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismen.
  • Datenverschlüsselung: Personenbezogene Daten sollten verschlüsselt sein, sowohl bei der Übertragung als auch im Ruhezustand um sie vor unbefugtem Zugriff und Datenschutzverletzungen zu schützen.
  • Regelmäßige Systemaktualisierungen: Systeme müssen regelmäßig aktualisiert werden, um Sicherheitslücken zu schließen, mit besonderem Schwerpunkt auf IT-Infrastrukturen im Gesundheitswesen und in der Forschung.
  • Pseudonymisierung/Anonymisierung von Daten: Nutzen Sie insbesondere bei Forschungsdatensätzen Pseudonymisierungs- oder Anonymisierungstechniken, um das Risiko einer Identifikation von Personen zu verringern.
  • Klare Datenschutzrichtlinien: Entwickeln und pflegen Sie verständliche Datenschutzrichtlinien, die auf die spezifischen Anforderungen der GDPR und DSGVO in der gesamten Organisation angepasst sind.
  • Mitarbeiterschulung: Führen Sie regelmäßig Schulungen für die Mitarbeiter durch, um sicherzustellen, dass diese über Datenschutzgesetze, -pflichten und Empfehlungen informiert sind.

Transparenz und informierte Einwilligung

  • Organisationen müssen den Patienten gegenüber transparent sein, wie ihre Daten verwendet werden, und eine ausdrückliche Einwilligung für bestimmte Verarbeitungsaktivitäten im Einklang mit den Vorgaben von GDPR und DSGVO einholen.

Umgang mit Datenschutzverletzungen

  • Entwickeln und implementieren Sie wirksame Sicherheitsmaßnahmen und Reaktionspläne für Vorfälle, um potenzielle Datenschutzverletzungen umgehend zu beheben.

Rechte der Patienten nach GDPR/DSGVO

  • Patienten in der EU und insbesondere in Deutschland haben Rechte. Dies umfasst Einsicht, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Datenverarbeitung und Datenweitergabe

  • Eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung muss eindeutig vorliegen. Im Gesundheitswesen stehen hier die informierte Einwilligung und die Notwendigkeit zur Vertragserfüllung im Vordergrund.

Beratung und weitere Informationen

  • Bundesdatenschutzgesetz  (BDSG): Das aktualisierte Bundesdatenschutzgesetz entspricht den Anforderungen der GDPR und sieht spezifische Regeln für den Datenschutz in Deutschland vor.
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSI) bietet Richtlinien und Ressourcen zur Sicherung von IT-Systemen, die für den Gesundheits- und Forschungsdatenschutz relevant sind.
  • Datenschutzkonferenz (DSK): Die Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder gibt Leitlinien und Empfehlungen zur Einhaltung der GDPR und der DSGVO vor.
  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) bietet Ressourcen, Schulungen und Beratung für Organisationen zur Umsetzung von GDPR- und DSGVO-Compliance-Strategien.

Durch die Einhaltung dieser Grundsätze und die Nutzung von Ressourcen führender Ämter können Organisationen im Forschungs- und Gesundheitssektor sicherstellen der GDPR und der DSGVO zu entsprechen. Dies trägt maßgeblich zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff und Datenschutzverstößen bei, während die Integrität und Vertraulichkeit bei der Verarbeitung der Daten erhalten bleibt.