Die Zentrumskonferenz
Die Zentrumskonferenz tagt mindestens einmal jährlich auf Einladung des Sprechers oder der Sprecherin. Sie ist vom Vorstand über alle wichtigen Entscheidungen und Entwicklungen zu unterrichten.
Mitglieder
- Ärztliche Direktion
- Leiterinnen und Leiter klinischer und klinisch-theoretischer Institute
- Leiterinnen und Leiter von IZKF-Forschungs- und Nachwuchsförderungen
- Sprecherinnen und Sprecher von SFBs und DFG-Forschergruppen der Medizinischen Fakultät
- Mitglieder von an das IZKF assoziierten Strukturen wie bspw. das Integrative Clinician Scientist College (ICSC)
Funktionen
- Vorschlagsrecht für die Wahl des Vorstands und für die Berufung des Externen Wissenschaftlichen Beirats
- Organisation des interdisziplinären Austauschs von Forschungsresultaten
- Vorbereitung externer Gutachten
- Bildung von Ausschüssen zur Unterstützung des Vorstands
Aufgaben
- Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Vorstandsmitglieder des IZKF im Fachbereichsrat
- Nominierung der Angehörigen des Externen Wissenschaftlichen Beirats für die Berufung durch den Präsidenten oder die Präsidentin der Universität Würzburg
- Bildung von Ausschüssen zur Unterstützung des Vorstands in der Organisation und Gestaltung der Förderprogramme
- Beratung und Entlastung des Vorstands im Hinblick auf die rechtmäßige und effektive Mittelnutzung
Die Zentrumskonferenz beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Abstimmungen hat jedes Zentrumsmitglied eine Stimme. Das Stimmrecht kann im Verhinderungsfall auf ein anderes Zentrumsmitglied übertragen werden.
Beschlüsse werden in der Regel in offener Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Sprecher oder die Sprecherin des Zentrums. In Personalangelegenheiten muss geheim abgestimmt werden.