Informationen für Lehrende
Durch die Regelungen des MuSchG wird die Gesundheit der Frau am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Seit dem 1.1.2018 gilt das MuSchG erstmals u.a. auch für Studentinnen am Studienplatz.
Über die Stabsstelle Arbeitssicherheit, Tier und Umweltschutz der Universität können Sie sich informieren. Dort finden Sie u.a. auch den amtlichen „Leitfaden zum Mutteschutz“.
https://www.uni-wuerzburg.de/verwaltung/agtu/aufgaben/arbeitssicherheit/mutterschutz/