Intern
Hebammenwissenschaft

Der Weg zum Studium

Die Bewerbung

Hier folgen demnächst Informationen zum Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/2026.

Unsere Kooperationspartner:
Universitätsklinkums Würzburg UKW_Bewerbung Hebammenwissenschaft 
Klinikum Würzburg Mitte https://www.kwm-klinikum.de/beruf-chancen/ausbildung-studium-uebersicht/hebammenwissenschaft.html

Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungsvoraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

 

Die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen zum Hebammenstudium sind in § 10 Hebammengesetz geregelt. In Verbindung mit (i. V. m.) den Zugangsregelungen nach dem Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz sowie der Qualifikationsverordnung-QualV muss für den Zugang zum Studium der Hebammenwissenschaft eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine Zugangsberechtigung aufgrund einer beruflichen Qualifikation nachgewiesen werden.

 

Nachweise der HZB sind insbesondere: 

  • Abiturzeugnis (allgemeine Hochschulreife)
  • FOS-13/BOS-13-Zeugnis mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (allgemeine Hochschulreife)
  • FOS-13/BOS-13-Zeugnis ohne Nachweis der zweiten Fremdsprache, sofern die Ausbildungsrichtung „Sozialwesen“ oder „Gesundheit“ absolviert wurde (fachgebundene Hochschulreife)
  • Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Fachsemestern (allgemeine Hochschulreife)
  • Hochschulzugang aufgrund beruflicher Qualifikation gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 1 HebG i.V.m. §§ 29, 30 QualV. Vorzulegen ist entweder die Bescheinigung über das Beratungsgespräch und den Erwerb des allgemeinen Hochschulzugangs (betrifft Bewerber*innen mit einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung) oder die Bescheinigung über das Beratungsgespräch und den Erwerb der Berechtigung für ein  Probestudium der Hebammenwissenschaft (betrifft Bewerber*innen mit einer  in § 10 Abs. 1 Nr.1 Buchst. b) HebG genannten Berufsausbildung und einer hauptberuflichen Berufspraxis von in der Regel drei Jahren) Zur Überprüfung der beruflichen Zugangsberechtigung und Durchführung des Beratungsgesprächs ist eine Anmeldung bei der  Studierendenkanzlei studienberechtigung@uni-wuerzburg.de erforderlich. Die Bescheinigung nach erfolgter Beratung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Weitere Infos unter HZB Beruflich Qualifizierte.
  • Ausländische HZB:

Wenn Sie Ihr Schulabschlusszeugnis nicht im deutschen Schulsystem im Inland oder nicht an einer Schule mit deutscher Abiturprüfung erworben haben, müssen Sie in der Regel Ihre Bildungsnachweise vor einer Bewerbung zu einer Vorprüfung bei uni-assist einreichen. Als externer Partner prüft uni-assist, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, stuft Ihre ausländische Note in das deutsche Benotungssystem ein und erstellt hierüber eine Vorprüfungsdokumentation (VPD).Lesen Sie daher unbedingt hier die wichtigen Informationen zur Beantragung der Vorprüfungsdokumentation (VPD). Bitte prüfen Sie, ob die Vorlage einer VPD erforderlich ist. Ist dies der Fall, müssen Sie die VPD mit den zugrundeliegenden Bildungsnachweisen sowie einem Lebenslauf vor Ihrer Bewerbung per Mail an die Studierendenkanzlei, E-Mail:   studienberechtigung@uni-wuerzburg.de, übersenden. Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben, müssen Sie zudem einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau DSH-2 beifügen. Bei positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der Studierendenkanzlei eine Bestätigung der Studienberechtigung, welche Sie dann bei Ihrer Bewerbung am Uni-Klinikum als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung hochladen müssen.

Zu beachten ist außerdem

  • Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt werden kann, ist das letzte Halbjahreszeugnis 12/1 bzw. bei FOS-13/BOS-13 das Halbjahreszeugnis 13/1 vorzulegen. Das Abschlusszeugnis muss umgehend nach Erhalt nachgereicht werden.
  • Eine Fachhochschulreife ergibt KEINE HZB an der Universität Würzburg. Mit lediglich erworbener oder angestrebter Fachhochschulreife ist eine Bewerbung nicht möglich.
  • Generell gilt: bei Fragen zur Klärung Ihrer HZB bitte nicht an die Hebammenwissenschaft, sondern direkt an studienberechtigung@uni-wuerzburg.de wenden

Der Studienvertrag

Der Studienvertrag an der Verantwortlichen Praxiseinrichtung (VPE) ist Voraussetzung für die Immatrikulation an der Universität.

  1. Jeweils zum Wintersemester werden 23 Studierende für den Studiengang Hebammenwissenschaft aufgenommen. Zur Zeit erhalten davon 20 einen Studienvertrag am UKW. Das Klinikum Mitte stellt als VPE die weiteren drei Studienverträge zur Verfügung.
  2. Für den Studienvertrag mit der VPE muss die gesundheitliche Eignung durch den Betriebsarzt sowie ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 nachgewiesen werden.

Das Auswahlverfahren

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist zwingend notwendig, um einen Studienplatz erhalten zu können!

Im ersten Schritt wird anhand der Note der Hochschulzugangsberechtigung eine Rangliste aller Bewerbungen erstellt. Dabei werden einschlägige Praktikumseinsätze boniert.

Im nächsten Schritt werden die Bewerbenden zu einem persönlichen Auswahlverfahren eingeladen. Auf jeden zu vergebenden Studienplatz werden drei Kandidatinnen einbezogen.

Das Auswahlverfahren findet in Würzburg im Format der Multiple Mini Interviews statt (MMI). Dabei absolvieren die Bewerbenden mehrere kurze, voneinander unabhängige und zum Teil sehr praktisch gestaltete Sequenzen – oder Interviews - die von Interviewern anhand vorab festgelegter Kriterien begutachtet werden.

So können sich die Kandidat*innen in einer ausgewogenen Mischung individuell präsentieren, und die persönliche Eignung für das Studium und den Beruf wird zusätzlich zur Studierfähigkeit berücksichtigt.

Das ist unter anderem deshalb wichtig, weil das duale Studium einen hohen Praxisanteil integriert. Studierende der Hebammenwissenschaft treffen in regelmäßigen Praxisphasen von Beginn an auf Frauen, Neugeborene und deren Familien, arbeiten mit anderen Berufsgruppen zusammen und lernen im beruflichen Umfeld.

Das Auswahlverfahren in Würzburg ermöglicht eine objektive, gerechte Selektion und fördert die Vielfalt in der Studierendengruppe, denn es bekommen auch Bewerbende eine Chance, die sich nicht rein über die Abiturnote qualifizieren. Das MMI Verfahren ist wissenschaftlich untersucht und entspricht internationalen Standards der Studierendenauswahl für Gesundheitsberufe und Medizin.

Zudem bekommt man die Gelegenheit, die am Studiengang beteiligten Personen zu treffen sowie die Räumlichkeiten der Lehrklinik und den Standort des Universitätsklinikum Würzburg kennen zu lernen.

Erklärvideo zum Auswahlverfahren