Der Weg zum Studium
Die Bewerbung
Wintersemester 2025:
Bewerbungen erfolgen online über die Karriereseiten unserer Kooperationspartner:
Universitätsklinkum Würzburg (UKW_Bewerbung Hebammenwissenschaft) vom 10.02.2025 - 09.03.2025.
oder
Klinikum Würzburg Mitte (KWM) https://www.kwm-klinikum.de/beruf-chancen/ausbildung-studium-uebersicht/hebammenwissenschaft.html bis 09.03.2024
Für weitere Informationen zu den Auswahlkriterien beachten Sie bitte die Seiten des UKW und KWM.
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren für alle Bewerbenden findet vom 13.05.2025 - 14.05.2025 in Präsenz auf dem Campus des Uniklinikum Würzburg statt.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerbungsvoraussetzung: Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Die grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen zum Hebammenstudium sind in § 10 Hebammengesetz geregelt. In Verbindung mit (i. V. m.) den Zugangsregelungen nach dem Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz sowie der Qualifikationsverordnung-QualV muss für den Zugang zum Studium der Hebammenwissenschaft eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine Zugangsberechtigung aufgrund einer beruflichen Qualifikation nachgewiesen werden.
Nachweise der HZB sind insbesondere:
- Abiturzeugnis (allgemeine Hochschulreife)
- FOS-13/BOS-13-Zeugnis mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (allgemeine Hochschulreife)
- FOS-13/BOS-13-Zeugnis ohne Nachweis der zweiten Fremdsprache, sofern die Ausbildungsrichtung „Sozialwesen“ oder „Gesundheit“ absolviert wurde (fachgebundene Hochschulreife)
- Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Fachsemestern (allgemeine Hochschulreife)
- Hochschulzugang aufgrund beruflicher Qualifikation gemäß § 10 Absatz 1 Nr. 1 HebG i.V.m. §§ 29, 30 QualV. Vorzulegen ist entweder die Bescheinigung über das Beratungsgespräch und den Erwerb des allgemeinen Hochschulzugangs (betrifft Bewerber*innen mit einer beruflichen Fort- oder Weiterbildungsprüfung) oder die Bescheinigung über das Beratungsgespräch und den Erwerb der Berechtigung für ein Probestudium der Hebammenwissenschaft (betrifft Bewerber*innen mit einer in § 10 Abs. 1 Nr.1 Buchst. b) HebG genannten Berufsausbildung und einer hauptberuflichen Berufspraxis von in der Regel drei Jahren) Zur Überprüfung der beruflichen Zugangsberechtigung und Durchführung des Beratungsgesprächs ist eine Anmeldung bei der Studierendenkanzlei studienberechtigung@uni-wuerzburg.de erforderlich. Die Bescheinigung nach erfolgter Beratung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Weitere Infos unter HZB Beruflich Qualifizierte.
- Ausländische HZB:
Wenn Sie Ihr Schulabschlusszeugnis nicht im deutschen Schulsystem im Inland oder nicht an einer Schule mit deutscher Abiturprüfung erworben haben, müssen Sie in der Regel Ihre Bildungsnachweise vor einer Bewerbung zu einer Vorprüfung bei uni-assist einreichen. Als externer Partner prüft uni-assist, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, stuft Ihre ausländische Note in das deutsche Benotungssystem ein und erstellt hierüber eine Vorprüfungsdokumentation (VPD).Lesen Sie daher unbedingt hier die wichtigen Informationen zur Beantragung der Vorprüfungsdokumentation (VPD). Bitte prüfen Sie, ob die Vorlage einer VPD erforderlich ist. Ist dies der Fall, müssen Sie die VPD mit den zugrundeliegenden Bildungsnachweisen sowie einem Lebenslauf vor Ihrer Bewerbung per Mail an die Studierendenkanzlei, E-Mail: studienberechtigung@uni-wuerzburg.de, übersenden. Haben Sie die Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben, müssen Sie zudem einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau DSH-2 beifügen. Bei positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der Studierendenkanzlei eine Bestätigung der Studienberechtigung, welche Sie dann bei Ihrer Bewerbung am Uni-Klinikum als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung hochladen müssen.
Zu beachten ist außerdem
- Sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorgelegt werden kann, ist das letzte Halbjahreszeugnis 12/1 bzw. bei FOS-13/BOS-13 das Halbjahreszeugnis 13/1 vorzulegen. Das Abschlusszeugnis muss umgehend nach Erhalt nachgereicht werden.
- Eine Fachhochschulreife ergibt KEINE HZB an der Universität Würzburg. Mit lediglich erworbener oder angestrebter Fachhochschulreife ist eine Bewerbung nicht möglich.
- Generell gilt: bei Fragen zur Klärung Ihrer HZB bitte nicht an die Hebammenwissenschaft, sondern direkt an studienberechtigung@uni-wuerzburg.de wenden
Der Studienvertrag
Der Studienvertrag an der Verantwortlichen Praxiseinrichtung (VPE) ist Voraussetzung für die Immatrikulation an der Universität.
- Jeweils zum Wintersemester werden 23 Studierende für den Studiengang Hebammenwissenschaft aufgenommen. Zur Zeit erhalten davon 20 einen Studienvertrag bei der VPE Universtitätsklinikum Würzburg (UKW). Das Klinikum Würzburg Mitte (KWM) stellt als VPE die weiteren drei Studienverträge zur Verfügung.
- Für den Studienvertrag mit der VPE muss die gesundheitliche Eignung durch den Betriebsarzt der VPE sowie ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 nachgewiesen werden.
Beachten Sie bitte die Informationsseiten unserer Kooperationspartner und nehmen Sie gerne bei weiteren Fragen Kontakt zum UKW und KWM auf. Sie finden die Kontaktdaten auf den entsprechenden Seiten.