Intern
  • Studierende der Medizin im OP
  • Beispieluntersuchung eines Patienten durch Medizinstudentin
  • Untersuchung eines Patienten durch Studierende der Medizin
Medizinische Fakultät

Praktisches Jahr

Die universitätsspezifischen Regelungen zum PJ entnehmen Sie bitte der Studienordnung  in der jeweils gültigen Fassung.

Der Härtefallantrag muss über das PJ Portal fristgerecht gestellt werden.

Bitte senden Sie im Anschluss plausible Nachweise zu Ihrem Härtefallantrag entsprechend dem Härtefallgrund per Mail an das Studiendekanat:

  • Bei chronischen Erkrankungen/Behinderung: Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung
  • Betreuung eigener minderjähriger Kinder:  Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis über Krippen- bzw. Kindergartenplatz
  • Pflege von nahen Angehörigen: Pflegebescheinigung und Vorsorgevollmachten

Bitte legen Sie die erforderlichen Unterlagen im Studiendekanat vollständig vor. Bitte beachten Sie, dass die Härtefälle ausführlich begründet und plausibel dargestellt werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung der Härtefallanträge nur erfolgt, wenn die erforderlichen Unterlagen inklusive Härtfallantrag vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Nur aufgrund dessen kann eine entsprechende Prüfung erfolgen. Die Fristen für die jeweilige Kohorte (Mai bzw. November) entnehmen Sie bitte der Homepage oder dem PJ Portal.

Wenn Sie einen Härtefallantrag gestellt haben und dieser vom Studiendekanat akzeptiert wurde, wird Ihre angegebene Wunschkombination von Fächern/Kliniken für Sie vom System gebucht, sofern nicht Platzprobleme aufgrund einer hohen Zahl genehmigter Härtefälle entstehen.

Falls zu viele Härtefallanträge für bestimmte Kliniken/Fächer eingereicht sind und es damit für Studierende ohne Härtefallgründe unmöglich würde, Plätze in bestimmten Kliniken/Fächern zu buchen, kommt ein Losverfahren zum Einsatz.

Die Plätze für Studierende mit Härtefällen werden aus der verfügbaren Menge an Plätzen abgezogen, noch bevor alle übrigen registrierten Studierenden ihre Plätze buchen können.

Wird Ihr Härtefallantrag nicht oder nur in überarbeiteter Form genehmigt, werden Sie per Mail benachrichtigt.

Bitte beachten Sie, dass Studierende mit genehmigten Härtefällen ihre Wunschkombination in den Nachrück- und Umbuchungsphasen nicht mehr ändern können.

Wenn Sie ein Tertial im Rahmen Ihres Praktischen Jahres am Universitätsklinikum Würzburg (UKW) abolvieren möchten, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Personalfragebogen*
  • Merkblatt „Datenschutzrechtliche Hinweise“*
  • Ärztliche Bescheinigung Masern*
  • Formular „Erklärung zum Zahlungsverkehr“*
  • Erweitertes Führungszeugnis BELEGART „OE“ gemäß § 30a BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (zum Einstellungszeitpunkt nicht älter als drei Monate). Bitte den Nachweis der Beantragung den Unterlagen beifügen.*
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis der betriebsärztlichen Untersuchung (G42 bzw. G24 Untersuchung. Die Bescheinigung muss den kompletten Zeitraum des PJ umfassen. Bitte übersenden Sie uns keine Befunde oder Laborergebnisse. Bitte bemühen Sie sich, falls erforderlich, rechtzeitig um einen Termin beim Betriebsärztlichen Dienst. Die Terminbuchung erfolgt über WueCampus.)
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (erforderlich bei Studierenden, welche nicht aus dem europäischen Ausland stammen)

Ca. 4-5 Wochen vor Tertialbeginn erhalten Sie eine gesonderte Aufforderung per Mail, mit der Bitte, die Unterlagen einzureichen. In dieser Nachricht werden Ihnen auch die mit * gekennzeichneten Unterlagen übersendet.

Da es sich bei dem Praktischen Jahr um ein Praktikum innerhalb Ihres Studiums handelt, müssen Sie sich selbständig um die Beantragung der Sozialversicherungsnummer kümmern.

Hinweise für externe Studierende:

  • die betriebsärztliche Untersuchung muss von Ihrer Heimatuniversität durchgeführt werden
  • der Nachweis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2-Zeugnis) muss vorgelegt werden

 

Wenn Sie als externe Studierende bzw. als externer Studierender ein Tertial im Rahmen Ihres Praktischen Jahres an einem der akademischen Lehrkrankenhäuser der Universität Würzburg absolvieren möchten (UKW ausgenommen), benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis der betriebsärztlichen Untersuchung (G42 bzw. G24 Untersuchung. Die Bescheinigung muss den kompletten Zeitraum des PJ umfassen. Bitte übersenden Sie uns keine Befunde oder Laborergebnisse. Bitte bemühen Sie sich, falls erforderlich, rechtzeitig um einen Termin beim Betriebsärztlichen Dienst Ihrer Heimatuniversität.)
  • Nachweis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2-Zeugnis)

Die benötigten Unterlagen müssen spätestens 2 Wochen vor Tertialbeginn vorliegen. Bitte senden Sie diese per Mail an Frau Roth (Roth_C@ukw.de).

Ab PJ-Beginn November 2016 müssen für die Ableistung von Auslandstertialen keine Genehmigungen von Fachvertreter bzw. Studiendekan:in mehr eingeholt werden. Wir empfehlen  für die Klinikwahl eine Orientierung an der Auflistung "Praktisches Jahr (PJ) - PJ-Klinik-Katalog" auf der Homepage des Prüfungsamtes.

Falls Ihre Wunschklinik hier nicht gelistet ist, sollten Sie unbedingt mit dem Prüfungsamt der Universität Würzburg Rücksprache halten.

Informationen zu PJ-Austauschplätzen im Ausland finden Sie unter der Überschrift 'Praktisches Jahr, Famulatur und Krankenpflegepraktikum' unter der Rubrik 'Praktikum im Ausland'.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie während des PJ im Ausland nicht über die Universität Würzburg versichert sind.

Förderungsmöglichkeiten für das Auslands-PJ:

  • Erasmus-Praktikum - Im Rahmen von ERASMUS+ können Praktika in einem der 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Türkei gefördert werden. Zusätzlich können über ERASMUS+ Mobilitäten in und aus überseeischen Ländern und Gebieten gefördert werden. Eine Übersicht der Überseegebiete finden Sie hier.