Vorklinischer Abschnitt
Vorklinischer Abschnitt: 1.-4. Semester
Hier lernen Sie folgende Bereiche während Ihres Medizinstudiums kennen:
- Chemie
- Physik
- Biologie
- Terminologie
- Berufsfelderkundung
- Anatomie
- Biochemie
- Medizinische Psychologie und Soziologie
- Physiologie
In jedem dieser Bereiche müssen Sie verschiedene Leistungsnachweise erbringen, um zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) zugelassen zu werden.
Zudem müssen Sie laut §6 ÄApprO auch noch einen dreimonatigen Krankenpflegedienst absolvieren vor Beginn oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums bis zur Anmeldung zum Physikum. Genauere Fragen zum Krankenpflegedienst (Krankenpflegepraktikum) beantwortet Ihnen das Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie zum weiteren Ablauf des Studiums unsere Rahmenstundenpläne auf dieser Seite, sowie die Hinweise zu den Kursanmeldungen für das jeweilige Semester.
Die Studienordnung Humanmedizin (vom 29. Oktober 2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 04. April 2019; §11) schreibt Mindestanzahl und Zeitpunkte arbeitsmedizinischer Beratungen und Vorsorgeuntersuchungen unserer Studierenden vor. Vorgesehen sind je ein Termin im ersten vorklinischen Semester, vor Beginn des klinischen Studienabschnitts sowie vor dem Eintritt in die Blockpraktika im 10. Semester. Die Vorlage eines gültigen Nachweises der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist Voraussetzung für die Zulassung zu Kursen im 2., 5. und 10. Fachsemester. Beachten Sie dazu die Hinweise im Infoblatt für Erstsemester oder auf unserer Homepage im Bereich Kursanmeldung.