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Zentrum für Experimentelle Molekulare Medizin

FAQ zur Tierhaltung

Wie gehe ich vor um Tiere in die Tierhaltung einzubringen?
Sind noch keine Tiere eines Nutzers in der ZEMM-Tierhaltung untergebracht, so wird vorab die „Anmeldung zur Haltung von Tieren“ benötigt. Die Leitung des ZEMM prüft ob die nötigen Kapazitäten in den jeweiligen Bereichen vorhanden sind. Im Bereich I können nach erfolgreicher Prüfung des Gesundheitszeugnisses der Herkunftstierhaltung die Tiere direkt eingeführt werden. In den Bereichen II und III wird ein Zeitplan für den Embryotransfer festgelegt.

Ich bin nicht sicher, ob die Linie mit der ich arbeiten will, für mich geeignet ist. Muss diese auch saniert werden?
Nein. Es besteht die Möglichkeit nach persönlicher Absprache auch im Bereich I für einen festgelegten Zeitraum Tiere zu züchten. Nach Ablauf dieser Frist ist die Zucht einzustellen und die Linie muss saniert oder konserviert werden.

Mein Projekt dauert drei Monate. Muss ich hierfür die Linie erst sanieren?
Nein. Unter der Voraussetzung, dass die Linie nach Abschluss des Projektes nicht mehr gezüchtet wird, kann die Zucht im Bereich I erfolgen. Für den Aufbau einer Zuchtbasis von ca. 11 Zuchtpaaren sollte man bei einer Sanierung mit einem Zeitrahmen von 6 Monaten rechnen. Für alle einmaligen Projekte die weniger Zeit beanspruchen ist eine Sanierung nicht notwendig.

Wann brauche ich welche Unterlagen?

  1. Die „Anmeldung zur Haltung von Tieren“, wenn noch keine Tiere in der ZEMM-Tierhaltung gehalten werden.

  2. Einen „Leistungsverrechnungsbogen“ bei jeder Änderung der Abrechungsstelle.

  3. Das „Gentechnische Datenblatt“ ist vor dem Einbringen jeder Linie vorzulegen.

  4. Das aktuelle „Gesundheitszeugnis des Herkunftsbestandes“ ist vor jeder Tiereinfuhr vorzulegen.

  5. Eine „Zugangsberechtigung“ für jeden Mitarbeiter der in der ZEMM-Tierhaltung arbeiten möchte.


Was ist das „Gentechnische Datenblatt“?

Für jede genetisch veränderte Linie müssen nach dem Gentechnikgesetz Angaben zum Genotyp vorliegen. Das Datenblatt „Dokumentation des Phänotyps genetisch veränderter Tiere“ wurde entwickelt, um dem Nutzer die Zusammenstellung der Daten zu erleichtern. Die Angaben zur Erhaltungszucht und linienspezifische Anforderungen sind für das Personal der Tierhaltung wichtig um auf besondere Anforderungen reagieren zu können.

Wie und wo kann ich Informationen zu meinen Tieren erhalten?
Der Arbeitsgruppenleiter beantragt für sich und seine Mitarbeiter einen Zugang zum Tierhaltungsprogramm des ZEMM welches online von jedem Internetgängigen Computer einsehbar ist. Die Tiere die im ZEMM gehalten werden sind den jeweiligen Arbeitsgruppen zugeordnet. Hier können neben dem aktuellen Tierbestand Informationen zu Würfen, Verpaarungen und dem Standort der Tiere abgefragt werden. Um Datensicherheit zu gewähren können nur die Mitarbeiter der Tierhaltung Einträge bezüglich der Tierdaten vornehmen.

Wie bekomme ich Informationen zum Gesundheitszeugnis meiner Tiere?
Die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen sowie die Zusammenfassung der letzten 18 Monate eines jeden Bereiches sind im Tierhaltungsprogramm unter den Dokumenten einsehbar und können dort auch heruntergeladen werden. Bei Rückfragen steht die Leitung der Tierhaltung zur Verfügung.

Wo finde ich Hinweise zu den Regeln der ZEMM- Tierhaltung?
Um die Regelungen für alle transparent zu gestalten wurden für die unterschiedlichen Bereiche „Standard Operating Procedures“ (SOPs) entworfen. Die für die Nutzer relevanten Datenblätter sind im Tierhaltungsprogramm unter der Rubrik "Dokumente" einsehbar. Sie können dort auch heruntergeladen werden.

Was muss ich machen um Zutritt zur Tierhaltung zu bekommen?

Der vollständig ausgefüllte und vom Arbeitsgruppenleiter unterschriebene Antrag für eine Zugangskarte wird der Tierhausleitung vorgelegt. Nach der Einweisung durch das Personal der Tierhaltung erfolgt die Programmierung der Karte.

Formulare