Tierschutzausschuss
Die Tierschutzausschüsse „Säugetiere“ und „Aquarien“ der Julius-Maximilians-Universität und des Universitätsklinikums
Die EU-Richtlinie 2010/63 zum „Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ enthält verbindliche Vorgaben für die Zucht, Haltung von Tieren, die zu Versuchszwecken verwendet werden sollen.
In der EU-Richtlinie 2010/63 finden sich auch Vorgaben zu den strukturellen Voraussetzungen für Einrichtungen, an denen mit Versuchstieren gearbeitet wird. Im Artikel 26 der Richtlinie wird die Einrichtung eines Tierschutzgremiums festgelegt. Seit 01. August 2013 ist dieses Gremium auch in nationales Recht implementiert: „Einrichtungen, die Tiere zu Versuchszwecken oder zur Tötung für wissenschaftliche Zwecke züchten oder halten, müssen nach § 6 der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) einen Tierschutzausschuss bestellen.“
Mit der Novellierung der TierSchVersV vom 11.08.2021 gehören dem Tierschutzausschuss mindestens an: (i) Die für die Überwachung der Pflege der in der Einrichtung oder in dem Betrieb befindlichen Tiere und ihr Wohlergehen verantwortlichen Personen und (ii) ein wissenschaftliches Mitglied, soweit in der Einrichtung oder dem Betrieb Tierversuche durchgeführt werden.
Einige der Aufgaben des Tierschutzausschusses sind:
- Die Überwachung des Wohlergehens der Tiere
- Die Entwicklung von Tierversuchen und deren Ergebnisse unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die verwendeten Tiere zu verfolgen.
- Das gesamte mit Tierversuchen sowie mit der Züchtung, Haltung, Pflege und Tötung von Tieren befasste Personal der Einrichtung im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes und im Hinblick auf Maßnahmen, die zur Verbesserung der Zucht, Unterbringung und Pflege und der bei der Tötung von Tieren angewendeten Verfahren beitragen, zu beraten.
- die Entwicklungen und die Ergebnisse von Tierversuchen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die verwendeten Tiere zu verfolgen
- Faktoren zu ermitteln, die zur Verbesserung der Zucht, Unterbringung und Pflege dienen und entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere zu geben.
Die Tierschutzausschüsse „Säugetiere“ und „Aquarien"
Leitung Tierschutzausschuss
Eine der zentralen Aufgaben des Tierschutzauschusses ist die Beratung von Personal, das die tierpflegerische Versorgung der Versuchstiere übernimmt, als auch von wissenschaftlichem Personal bei besonderen Fragen zu den Tierversuchen. Bitte richten Sie ihre Fragen an den Ausschuss über folgende E-Mail:
E-Mail: ZEMM@ukw.de
Vorsitzender: Prof. Dr. Christoph Otto
Stellvertreterin: Dr. Heike Wagner